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Tätigkeitsfelder der kanzlei57
Rechtsanwältin
Ricarda Springborn
Fachanwältin für
Miet- & WEG-Recht
Klar. Persönlich. Engagiert.
Beratung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei rechtlichen Fragen und Konflikten rund um das Arbeitsverhältnis. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren sowie Aufhebungsvereinbarungen und weitere Fragen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Dabei berücksichtige ich neben der rechtlichen Ausgangslage auch die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen der jeweiligen Gestaltung oder Auseinandersetzung.
Arbeitsverträge
Ich prüfe und gestalte Arbeitsverträge und berate zu einzelnen Vertragsklauseln, etwa zu Vergütung, Arbeitszeit, Tätigkeitsbereich, Befristung, Urlaub oder nachvertraglichen Regelungen.
Auch bei Änderungen bestehender Arbeitsverhältnisse und bei der Gestaltung ergänzender Vereinbarungen unterstütze ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der rechtlichen Einordnung und Umsetzung.
Kündigung und Kündigungsschutz
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Arbeitgeber unterstütze ich bei der rechtlichen Vorbereitung und Gestaltung von Kündigungen; Arbeitnehmer bei der Prüfung einer ausgesprochenen Kündigung und der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Gegen eine Kündigung kann grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden. Ich übernehme die außergerichtliche Beratung sowie die Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Aufhebungsverträge
Aufhebungsverträge können eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen, haben jedoch regelmäßig weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Ich berate bei der Prüfung und Gestaltung solcher Vereinbarungen, insbesondere zu Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Freistellung, Resturlaub und Arbeitszeugnis.
Auch bei bereits vorgelegten Aufhebungsverträgen prüfe ich die vorgesehenen Regelungen und unterstütze bei Verhandlungen über deren Inhalt.
Abmahnungen und Arbeitszeugnisse
Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der rechtlichen Einordnung arbeitsrechtlicher Abmahnungen und den daraus folgenden Handlungsmöglichkeiten.
Ebenso berate ich bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen sowie bei Streitigkeiten über deren Inhalt.
Eine Anfrage zum Arbeitsrecht?
Schildern Sie mir kurz den Sachverhalt und teilen Sie mir mit, worum es Ihnen insbesondere geht. Bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Abmahnungen können Sie mir vorhandene Schreiben und weitere Unterlagen gerne bereits mit Ihrer Anfrage übermitteln.