Tätigkeitsfelder der kanzlei57 

 
 


Rechtsanwältin 
Ricarda Springborn

Fachanwältin für
Miet- & WEG-Recht

 

 

 

Klar. Persönlich. Engagiert.

Gewerberaummietrecht

Im Gewerberaummietrecht berate und vertrete ich Vermieter, Eigentümer und gewerbliche Mieter bei der Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen über gewerblich genutzte Immobilien. Anders als im Wohnraummietrecht bestehen bei Gewerbemietverträgen weitreichende Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung. Umso wichtiger ist es, wirtschaftliche Interessen und rechtliche Risiken bereits bei Abschluss oder Änderung eines Vertrages sorgfältig zu berücksichtigen.

Ich begleite sowohl den Abschluss und die Prüfung von Gewerbemietverträgen als auch rechtliche Fragestellungen während eines bestehenden Mietverhältnisses und bei dessen Beendigung.

Vertragsgestaltung

Bei Gewerbemietverträgen kommt der Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu. Ich prüfe und gestalte Mietverträge insbesondere im Hinblick auf Laufzeit und Verlängerungsoptionen, Miethöhe und Mietanpassungen, Betriebskosten, Instandhaltung und Instandsetzung sowie Regelungen zur Nutzung und Veränderung der Mieträume.

Ziel ist eine klare vertragliche Gestaltung, die die wirtschaftlichen Interessen der Parteien berücksichtigt und rechtliche Risiken möglichst frühzeitig erkennbar macht.

Laufende Mietverhältnisse

Auch während eines laufenden Gewerbemietverhältnisses können rechtliche Fragen entstehen, etwa bei Vertragsänderungen, einer veränderten Nutzung der Mieträume, baulichen Veränderungen oder der Verteilung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten.

Ich berate Vermieter und gewerbliche Mieter bei der rechtlichen Einordnung solcher Fragen und begleite sie bei der außergerichtlichen Klärung sowie, soweit erforderlich, bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Kündigung und Beendigung

Bei der Beendigung eines Gewerbemietverhältnisses berate und vertrete ich bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, der Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen sowie bei Fragen zur Rückgabe der Mieträume und zu noch offenen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.

Kommt eine außergerichtliche Lösung nicht zustande, übernehme ich auch die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beendigung des Gewerbemietverhältnisses.

Eine Anfrage zum Gewerbemietrecht?

Schildern Sie mir kurz den Sachverhalt und teilen Sie mir mit, worum es Ihnen insbesondere geht. Bei Fragen zu Gewerbemietverträgen, Vertragsänderungen oder zur Beendigung eines Gewerbemietverhältnisses können Sie mir vorhandene Verträge und weitere Unterlagen gerne bereits mit Ihrer Anfrage übermitteln.

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