Tätigkeitsfelder der kanzlei57 

 
 


Rechtsanwältin 
Ricarda Springborn

Fachanwältin für 
Miet- & WEG-Recht

 

 

 

Klar. Persönlich. Engagiert.

Beratung im Mietrecht

Als Fachanwältin für Mietrecht berate und vertrete ich Mandanten bei rechtlichen Fragen und Konflikten rund um das Mietverhältnis. Ich unterstütze sowohl Mieter als auch Vermieter – von der Vertragsgestaltung über rechtliche Auseinandersetzungen bis hin zur Kündigung und Räumung.

Mietverträge und Vertragsgestaltung

Ich berate Vermieter bei der Gestaltung von Mietverträgen und unterstütze Mieter bei der rechtlichen Prüfung vertraglicher Regelungen. Dabei können insbesondere Fragen zur Mietdauer, zu Kündigungsmöglichkeiten, zur Nutzung der Mieträume sowie zu weiteren Rechten und Pflichten der Vertragsparteien eine Rolle spielen.

Auch bei bereits bestehenden Mietverhältnissen können einzelne vertragliche Regelungen geprüft und rechtlich eingeordnet werden.

Gewerberaummietrecht

Im Gewerberaummietrecht berate und vertrete ich Vermieter und Mieter bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen während und bei Beendigung des Mietverhältnisses. Aufgrund der besonderen Gestaltungsmöglichkeiten bei gewerblichen Mietverhältnissen kommt der sorgfältigen Prüfung der vertraglichen Regelungen besondere Bedeutung zu.

Kündigung und Räumungsklage

Ich vertrete Vermieter und Mieter bei Kündigungen von Mietverhältnissen und in Räumungsverfahren. Vermieter unterstütze ich insbesondere bei der rechtlichen Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen sowie bei Räumungsklagen und offenen Mietforderungen.

Mieter berate und vertrete ich bei der Prüfung und Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen. Dabei werden neben den Voraussetzungen und der Wirksamkeit einer Kündigung auch die weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt.

Zahlungsrückstände

Bei Mietrückständen berate und vertrete ich insbesondere bei der Durchsetzung offener Mietforderungen sowie bei den daraus folgenden kündigungs- und räumungsrechtlichen Fragen.

Dabei ist regelmäßig zu prüfen, welche Forderungen bestehen, welche Zahlungsrückstände rechtlich erheblich sind und welche weiteren Schritte – von der außergerichtlichen Geltendmachung bis zur gerichtlichen Durchsetzung – sinnvoll sind.

Eine Anfrage zum Mietrecht?

Schildern Sie mir kurz den Sachverhalt und teilen Sie mir mit, worum es Ihnen insbesondere geht. Bei Kündigungen, Räumungsverfahren oder Zahlungsrückständen können Sie mir vorhandene Schreiben und Unterlagen gerne bereits mit Ihrer Anfrage übermitteln.

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