Tätigkeitsfelder der kanzlei57 

 
 


Rechtsanwältin 
Ricarda Springborn

Fachanwältin für
Miet & WEG-Recht

 

 

 

Klar. Persönlich. Engagiert.

Beratung im Erbrecht

Im Erbrecht berate und vertrete ich bei rechtlichen Fragen rund um Erbschaft und Nachlass. Dabei geht es sowohl um die Gestaltung erbrechtlicher Regelungen als auch um die rechtliche Klärung nach einem Erbfall – etwa bei der Erbfolge, der Auslegung testamentarischer Verfügungen, der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses oder bei unterschiedlichen Interessen mehrerer Erben.

Ziel ist eine klare rechtliche Einordnung der jeweiligen Situation und eine sachgerechte Lösung, die neben den erbrechtlichen auch die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt.

Testamente und Gestaltung

Ich berate bei der Gestaltung und Prüfung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen sowie bei Fragen zur vorweggenommenen Vermögens- und Nachlassplanung. Dabei können insbesondere die gewünschte Erbfolge, die Absicherung naher Angehöriger, die Verteilung einzelner Vermögenswerte und die Vermeidung späterer Auseinandersetzungen eine Rolle spielen.

Auch bereits bestehende Testamente können rechtlich geprüft und im Hinblick auf ihre Auswirkungen eingeordnet werden.

Nachlass und Erbengemeinschaft

Nach einem Erbfall stellen sich häufig Fragen zur Zusammensetzung, Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Gehören mehrere Personen einer Erbengemeinschaft an, müssen Entscheidungen über Nachlassgegenstände gemeinsam getroffen und unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang gebracht werden.

Ich berate und vertrete bei der rechtlichen Klärung innerhalb von Erbengemeinschaften und bei der Auseinandersetzung des Nachlasses. Dies umfasst auch die Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche und die Entwicklung einer rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Lösung für die Beteiligten.

Immobilien im Nachlaß

Gehören Immobilien zum Nachlass, stellen sich neben erbrechtlichen häufig auch immobilienrechtliche Fragen. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Erben über die weitere Nutzung, Verwaltung oder Verwertung einer Immobilie entscheiden müssen oder eine Immobilie im Rahmen der Nachlassauseinandersetzung auf einen Miterben übertragen oder veräußert werden soll.

Ich berate bei der rechtlichen Einordnung und Gestaltung solcher Lösungen und begleite die Beteiligten bei der Auseinandersetzung des Nachlasses sowie bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung oder Veräußerung von Nachlassimmobilien.

Eine Anfrage zum Erbrecht?

Schildern Sie mir kurz den Sachverhalt und teilen Sie mir mit, worum es Ihnen insbesondere geht. Bei Fragen zu Testamenten, Nachlassangelegenheiten, Erbengemeinschaften oder Immobilien im Nachlass können Sie mir vorhandene Unterlagen gerne bereits mit Ihrer Anfrage übermitteln.

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