Tätigkeitsfelder der kanzlei57 

 
 


Rechtsanwältin 
Ricarda Springborn

Fachanwaltskanzlei
in Siegen

 

 

 

Klar. Persönlich. Engagiert.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter bei rechtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentum.

Ein Schwerpunkt liegt auf rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen und Beschlüssen sowie auf der Verwaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Ich begleite sowohl bei der außergerichtlichen Klärung als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Eigentümerbeschlüsse 

Ich berate zu rechtlichen Fragen rund um Eigentümerversammlungen und die dort gefassten Beschlüsse. Dazu gehören insbesondere die Prüfung von Beschlüssen, die Vorbereitung und Begleitung von Beschlussfassungen sowie die rechtliche Einordnung von Streitfragen innerhalb der Gemeinschaft.

Bei fehlerhaften oder streitigen Beschlüssen vertrete ich Wohnungseigentümer und Gemeinschaften auch in Beschlussklagen und anderen gerichtlichen Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Gemeinschaftseigentum

Bei Fragen zum Gemeinschaftseigentum berate und vertrete ich Wohnungseigentümer, Gemeinschaften und Verwalter insbesondere zur ordnungsgemäßen Verwaltung, zu Instandhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie zur Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum.

Auch bei Streitigkeiten über die Nutzung, Verwaltung oder Kostenverteilung unterstütze ich bei der rechtlichen Einordnung und der außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung.

Teilungserklärung 

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bestimmen wesentlich die rechtlichen Verhältnisse innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ich prüfe und erläutere bestehende Regelungen insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Nutzungsrechte, Kostenverteilung und die Rechte der einzelnen Eigentümer.

Ebenso berate ich bei der Gestaltung und Änderung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sowie bei Streitigkeiten über deren Auslegung.

Eine Anfrage zum WEG-Recht?

Schildern Sie mir kurz den Sachverhalt und teilen Sie mir mit, worum es Ihnen insbesondere geht. Bei Fragen zu Beschlüssen, Eigentümerversammlungen, Gemeinschaftseigentum oder Teilungserklärungen können Sie mir vorhandene Unterlagen gerne bereits mit Ihrer Anfrage übermitteln.

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