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Tätigkeitsfelder der kanzlei57
Rechtsanwältin
Ricarda Springborn
Fachanwaltskanzlei
in Siegen
Klar. Persönlich. Engagiert.
Beratung im Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Als Fachanwältin im Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümergemeinschaften bei rechtlichen Fragestellungen rund um das Wohnungseigentum. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von Eigentümerversammlungen, der Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen sowie in Fragen der Verwaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums.
Eigentümerversammlungen
Ich prüfe Beschlüsse der Eigentümerversammlung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wohnungseigentumsgesetz und der Gemeinschaftsordnung und vertrete Wohnungseigentümer bei der Anfechtung unrechtmäßiger Beschlüsse. Ebenso unterstütze ich bei der Durchsetzung wirksamer Beschlüsse.
Beschlussanfechtung
Ich vertrete Wohnungseigentümer bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und prüfe deren Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes sowie der Gemeinschaftsordnung. Ebenso unterstütze ich bei der gerichtlichen Durchsetzung wirksamer Beschlüsse.
Gemeinschaftseigentum
Die Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern umfasst Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehören insbesondere die rechtliche Einordnung von Verwalterverträgen, die Klärung von Zuständigkeiten sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Verwaltern.
Teilungserklärung
Ich begleite Wohnungseigentümer bei der Auslegung, Erstellung und Änderung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Ziel ist es, klare und rechtssichere Regelungen zu schaffen, die den Interessen der Eigentümer entsprechen und zukünftige Konflikte vermeiden.
Ziel der Beratung
Ziel meiner Tätigkeit ist eine klare rechtliche Einordnung und eine strukturierte Vorgehensweise zur sachgerechten Lösung von Konflikten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.