Tätigkeitsfelder der kanzlei57 

 
 


Rechtsanwältin 
Ricarda Springborn

Fachanwaltskanzlei
in Siegen

 

 

 

Klar. Persönlich. Engagiert.

Beratung im Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Als Fachanwältin im Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümergemeinschaften bei rechtlichen Fragestellungen rund um das Wohnungseigentum. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von Eigentümerversammlungen, der Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen sowie in Fragen der Verwaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums.

Eigentümerversammlungen

Ich prüfe Beschlüsse der Eigentümerversammlung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wohnungseigentumsgesetz und der Gemeinschaftsordnung und vertrete Wohnungseigentümer bei der Anfechtung unrechtmäßiger Beschlüsse. Ebenso unterstütze ich bei der Durchsetzung wirksamer Beschlüsse.

Beschlussanfechtung 

Ich vertrete Wohnungseigentümer bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und prüfe deren Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes sowie der Gemeinschaftsordnung. Ebenso unterstütze ich bei der gerichtlichen Durchsetzung wirksamer Beschlüsse.

Gemeinschaftseigentum

Die Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern umfasst Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehören insbesondere die rechtliche Einordnung von Verwalterverträgen, die Klärung von Zuständigkeiten sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Verwaltern.

Teilungserklärung 

Ich begleite Wohnungseigentümer bei der Auslegung, Erstellung und Änderung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Ziel ist es, klare und rechtssichere Regelungen zu schaffen, die den Interessen der Eigentümer entsprechen und zukünftige Konflikte vermeiden.

Ziel der Beratung

Ziel meiner Tätigkeit ist eine klare rechtliche Einordnung und eine strukturierte Vorgehensweise zur sachgerechten Lösung von Konflikten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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