Tätigkeitsfelder der kanzlei57 

 
 


Rechtsanwältin 
Ricarda Springborn

Fachanwältin für
Miet- & WEG-Recht

 

 

 

Klar. Persönlich. Engagiert.

Beratung im Baurecht

Im Baurecht begleite ich Bauherren, Architekten, Bauunternehmen und Projektbeteiligte bei rechtlichen Fragestellungen rund um Planung, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben.
Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung von Bauverträgen, der Bewertung von Mängeln sowie der Durchsetzung oder Abwehr baurechtlicher Ansprüche.

Bauverträge und Vertragsgestaltung

Ich prüfe und begleite Bauverträge, insbesondere Werkverträge, Generalunternehmerverträge sowie Architekten- und Ingenieurverträge. Ziel ist eine klare vertragliche Struktur, die Verantwortlichkeiten eindeutig regelt und spätere Auseinandersetzungen möglichst vermeidet.

Mängel, Gewährleistung und Bauabnahme

Bei Baumängeln berate ich zur rechtlichen Einordnung, zu Gewährleistungsrechten und Fristen sowie zu den Möglichkeiten der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Dies umfasst auch Fragen der Bauabnahme, der Mängelanzeige und der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Mängelrechten.

Ziel der Beratung

Ziel meiner Tätigkeit im Baurecht ist eine sachliche rechtliche Bewertung des jeweiligen Bauvorhabens und eine strukturierte Vorgehensweise zur Lösung von Konflikten – mit Blick auf rechtliche Risiken, wirtschaftliche Folgen und praktikable Lösungen.

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