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Tätigkeitsfelder der kanzlei57
Rechtsanwältin
Ricarda Springborn
Fachanwältin für
Miet- & WEG-Recht
Klar. Persönlich. Engagiert.
Beratung im Strafrecht
Im Strafrecht berate und verteidige ich Beschuldigte in Ermittlungs- und Strafverfahren. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt.
Ich prüfe den erhobenen Vorwurf und die Verfahrenssituation und entwickle auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen. Dazu gehört insbesondere auch die Entscheidung, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Einlassung sinnvoll ist.
Ermittlungsverfahren
Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Ich übernehme die Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, beantrage Akteneinsicht und prüfe nach Kenntnis des Akteninhalts den Tatvorwurf und die Beweislage.
Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder zunächst von einer Einlassung abgesehen werden sollte.
Strafbefehl und Anklage
Nach Zustellung eines Strafbefehls prüfe ich den Tatvorwurf, die festgesetzte Rechtsfolge und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch kann eine gerichtliche Überprüfung des Tatvorwurfs und der festgesetzten Rechtsfolgen erreicht werden.
Wird Anklage erhoben, übernehme ich die weitere Verteidigung und bereite gemeinsam mit dem Mandanten das gerichtliche Verfahren vor.
Verteidigung vor Gericht
Im gerichtlichen Strafverfahren vertrete ich Beschuldigte und Angeklagte in der Hauptverhandlung. Die Verteidigung richtet sich nach dem konkreten Tatvorwurf, der Beweislage und den persönlichen sowie beruflichen Auswirkungen des Verfahrens.
Ziel ist eine sachgerechte Verteidigung, die neben der strafrechtlichen Bewertung auch die möglichen Folgen des Verfahrens im Blick behält.
Eine Anfrage zum Strafrecht?
Schildern Sie mir kurz den Sachverhalt und teilen Sie mir mit, was Ihnen bereits vorliegt. Einen Anhörungsbogen, eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder andere Unterlagen können Sie mir gerne bereits mit Ihrer Anfrage übermitteln.