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Tätigkeitsfelder der kanzlei57
Rechtsanwältin
Ricarda Springborn
Fachanwältin für
Miet- & WEG Recht
Klar. Persönlich. Engagiert.
Beratung im Immobilienrecht
Im Immobilienrecht berate und vertrete ich Privatpersonen, Eigentümer und Unternehmen bei rechtlichen Fragen rund um den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung und Begleitung von Immobilientransaktionen – von der Vorbereitung des Vertragsschlusses bis zur Übergabe der Immobilie.
Dabei werden die vertraglichen Regelungen ebenso berücksichtigt wie die wirtschaftlichen Auswirkungen und mögliche rechtliche Risiken der jeweiligen Gestaltung.
Immobilienkauf und -verkauf
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie können bereits einzelne Regelungen des Kaufvertrages erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Ich prüfe Kaufvertragsentwürfe vor der notariellen Beurkundung und berate insbesondere zu den vereinbarten Rechten und Pflichten, Haftungsregelungen, dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten sowie zu den Voraussetzungen der Kaufpreiszahlung und Übergabe.
Auf Wunsch begleite ich die Transaktion auch über die Vertragsprüfung hinaus und stehe bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Immobilienkaufs oder -verkaufs zur Verfügung.
Immobilienverträge
Neben dem klassischen Immobilienkauf können weitere vertragliche Regelungen im Zusammenhang mit Grundstücken und Immobilien erforderlich werden. Ich prüfe und begleite Vereinbarungen über die Übertragung, Nutzung oder sonstige rechtliche Gestaltung von Immobilien und Grundstücken.
Im Mittelpunkt steht eine klare rechtliche Einordnung der vorgesehenen Regelungen und ihrer Auswirkungen auf die Beteiligten. Bei beurkundungsbedürftigen Vereinbarungen kann die anwaltliche Prüfung und Beratung bereits im Vorfeld der notariellen Beurkundung erfolgen.
Nach dem Immobilienkauf
Auch nach Abschluss des Kaufvertrages können rechtliche Fragen oder Auseinandersetzungen entstehen, etwa im Zusammenhang mit der Übergabe der Immobilie, ihrer vereinbarten Beschaffenheit oder der Erfüllung der vertraglich übernommenen Pflichten.
Ich berate und vertrete Käufer und Verkäufer bei der rechtlichen Prüfung sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Immobilienkaufvertrag und begleite die außergerichtliche und, soweit erforderlich, gerichtliche Klärung.
Eine Anfrage zum Immobilienrecht?
Schildern Sie mir kurz den Sachverhalt und teilen Sie mir mit, worum es Ihnen insbesondere geht. Bei Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie, zu Immobilienverträgen oder zu rechtlichen Fragen nach einem Immobilienkauf können Sie mir vorhandene Vertragsentwürfe und weitere Unterlagen gerne bereits mit Ihrer Anfrage übermitteln.